Er ist der "Erstleser" und bezieht die Ersterscheinung einer Lesezirkel-Collection inkl. Werbung.
Er ist der "Zweitleser" und bezieht die Lesezirkel-Collection als erster Nachmieter.
Er ist der "Drittleser" und bezieht die Lesezirkel-Collection als zweiter Nachmieter.
Er ist der "Viertleser" und bezieht die Lesezirkel-Collection als dritter Nachmieter.
Die Lesezirkel-Collection wird umweltschonend recycelt.
Verantwortungsvoll handeln - unsere Vorsichtsmaßnahmen gegen COVID-19
Friseure, dürfen beliefert werden
Friseursalons dürfen in ganz Deutschland, unter Einhaltung strenger Hygieneauflagen Ihre Salons eröffnen. Diese Hygieneauflagen werden in den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Friseurhandwerk der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) festgelegt.
In Absatz 5 sind "Besondere Infektionsschutzmaßnahmen für Friseursalons" benannt.
Auch der Belieferung von weiteren Zielgruppen des Lesezirkel, so beispielsweise Ärzte, Zahnärzte, Gastronomie, Hotels und Fitness-Studios stehen weder Verbote der Berufsgenossenschaft noch solche der Bundesländer entgegen!